Tierheim Recklinghausen Advertisement
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Tuesday, 7. September 2010
 
 
Info Hundesteuer

Die Städte Recklinghausen und Herten gewähren für Tiere, die von dem Tierheim Recklinghausen aufgenommen worden sind eine Hundesteuerermässigung für einen bestimmten Zeitraum.

Auszug der Hundesteuersatzung der Stadt Recklinghausen:

§ 3 Steuerbefreiung

(3) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim Recklinghausen aufgenommen worden sind. Die Steuerbefreiung ist auf 6 Monate befristet und beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die Aufnahme des Hundes erfolgt.

Auszug der Hundesteuersatzung der Stadt Herten:

§ 3 Steuerbefreiung

(3) Für Hunde, die von ihrem Halter nachweislich aus einer Einrichtung im Land Nordrhein-Westfalen übernommen worden sind, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz besitzt und deren Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestätigt ist, wird auf Antrag für die Dauer von zwei Jahren Steuerbefreiung gewährt. Die Steuerbefreiung beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund übernommen worden ist.

 Hundesteuersatzung der Stadt Recklinghausen

 Hundesteuersatzung der Stadt Herten

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